Anmeldung zur eidgenössischen Prüfung

Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin sowie Pharmazie und Chiropraktik können sich über das Online-Portal zur Prüfung anmelden.  

Vorgaben zur Anmeldung

Kandidatinnen und Kandidaten melden sich online zur eidgenössischen Prüfung in Human-, Zahn-, Veterinärmedizin sowie Pharmazie oder Chiropraktik an.

Die Termintabelle gibt Auskunft über den Anmeldeschluss und den Prüfungsbeginn der einzelnen Prüfungen der verschiedenen Fachrichtungen. Sie finden diese unter «Anmelde- und Prüfungstermine für die eidgenössischen Prüfungen». Verspätete Anmeldungen, die im eigenen Verschulden der Kandidatin oder des Kandidaten liegen, können nicht berücksichtigt werden; in diesen Fällen ist eine Anmeldung erst im darauffolgenden Jahr wieder möglich.  

Einzureichende Unterlagen

Die für das Ausfüllen der Online-Anmeldung wichtigen Informationen, Hinweise auf die ebenfalls einzureichenden Dokumente sowie die Links auf das MedBG und die dazugehörenden Verordnungen finden Sie direkt in den Tooltipps auf der Online-Anmeldung (auf dieser Seite im Register «Links»).

Der Eingang Ihrer Anmeldung wird automatisch bestätigt. Falls dies nicht klappt, kontrollieren Sie den Spam-Ordner Ihres Posteingangs oder wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Medizinalberufekommission MEBEKO, Ressort Ausbildung.

Prüfungsstandort

Für Kandidatinnen und Kandidaten, die das Studium in der Schweiz absolviert haben, wird die eidgenössische Prüfung am Studienort absolviert. Können aus organisatorischen Gründen nicht alle Kandidatinnen und Kandidaten am Studienort geprüft werden, kann ein Transfer an einen anderen Prüfungsstandort derselben Sprache angeordnet werden. In erster Priorität werden Kandidatinnen und Kandidaten mit nicht anerkennbaren ausländischem Diplom transferiert. Sollten weitere Transfers notwendig sein, würden diese auf Freiwilligkeit und erst dann auf Losziehung basieren.  

Spracheintrag

Das Medizinalberufegesetz (MedBG) bestimmt, dass alle Personen, die in der Schweiz einen universitären Medizinalberuf ausüben wollen, neben dem Eintrag ins Medizinalberuferegister (MedReg), auch über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung verfügen müssen. Der Eintrag der Sprachkenntnisse ins MedReg ist freiwillig. Im Rahmen der Prüfungsanmeldung ist anzugeben, ob bei bestandener eidgenössischer Prüfung:

Jeder Spracheintrag ist kostenpflichtig (Gebühr von CHF 50.00 – 100.00). Sprachkenntnisse können jederzeit auch später über das Tool Online-Sprachmeldung (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/berufe-im-gesundheitswesen/medizinalberufe/meldung-von-sprachkenntnissen.html) eingetragen werden.

Gesetze

Gesetzgebung Medizinalberufe

Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) regelt die universitäre Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Fortbildung und Ausübung der universitären Medizinalberufe.

Letzte Änderung 08.11.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Ausbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 94 83
9–12h
E-Mail

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